Wenn Erben aus eigenem Antrieb verheimlichte Einkommens- und Vermögensbestandteile den Steuerbehörden mitteilen, kann ein vereinfachtes Nachbesteuerungsverfahren stattfinden. Versteuert müssen nur noch die letzten 3 Jahre vor dem Todestag des Erblassers werden.
Einmalige straflose Selbstanzeige
Eine erstmalige Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung/Steuerbetrug wird nicht mehr strafrechtlich verfolgt, sofern die Steuerbehörden noch keine Kenntnis davon hat. Wie bisher werden die hinterzogenen Einkommens- und Vermögenssteuern rückwirkend für 10 Jahre fällig (inkl. Verzugszins und ev. Nachforderungen der AHV). Die bisherige Busse von min. 20 % fällt aber weg.
Dumont-Praxis wird abgeschafft (Kanton AG: rückwirkend ab 1.1.2009 / Bund ab 1.1.2010)
Neu können Erwerber von vernachlässigten Liegenschaften die Unterhaltskosten steuerlich geltend machen, sofern die Arbeiten nach dem 31.12.2008 ausgeführt wurden.
Empfehlung: Lassen Sie sich vor einer Selbstanzeige resp. vor der Anmeldung zur vereinfachten Nachbesteuerung in Erbfällen beraten.